Bildung und Teilhabe
Die Leistungen der Bildung und Teilhabe sind im § 28 SGB II geregelt.
Wer kann die Leistungen erhalten?
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- eine allgemeinbildende Schule (z.B. Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt- oder Gemeinschaftsschule, Gymnasium)
- eine berufsbildende Schule (z.B. Berufs-, Berufsaufbau-, Berufsfach-, Fachoberschule oder Fachgymnasium)
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Das Jobcenter Merzig – Wadern setzt in Zusammenarbeit mi dem Kreisjugendamt Merzig (Landkreis Merzig – Wadern) die Aufgaben der Bildung und Teilhabe um.
Hierbei ist das Jobcenter Merzig – Wadern für die Auszahlung des Schulbedarfs im Monat Februar und August zuständig.
Das Kreisjugendamt Merzig ist für folgende Auszahlungen zuständig:
- Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbeförderung (Busfahrkarte)
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder Kindergarten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Hier gelangen Sie direkt zum Landkreis Merzig – Wadern – Bereich Bildung und Teilhaben mit den entsprechenden Vordrucken:
https://www.merzig-wadern.de/Bildung-Jugend/Bildung-und-Teilhabe