Bildung und Teilhabe

Die Leistungen der Bildung und Teilhabe sind im § 28 SGB II geregelt.

Wer kann die Leistungen erhalten?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • eine allgemeinbildende Schule (z.B. Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt- oder Gemeinschaftsschule, Gymnasium)
  • eine berufsbildende Schule (z.B. Berufs-, Berufsaufbau-, Berufsfach-, Fachoberschule oder Fachgymnasium)
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten

Das Jobcenter Merzig – Wadern setzt in Zusammenarbeit mi dem Kreisjugendamt Merzig (Landkreis Merzig – Wadern) die Aufgaben der Bildung und Teilhabe um.

Hierbei ist das Jobcenter Merzig – Wadern für die Auszahlung des Schulbedarfs im Monat Februar und August zuständig.

Das Kreisjugendamt Merzig ist für folgende Auszahlungen zuständig:

  • Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbeförderung (Busfahrkarte)
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder Kindergarten
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Hier gelangen Sie direkt zum Landkreis Merzig – Wadern – Bereich Bildung und Teilhaben mit den entsprechenden Vordrucken:

https://www.merzig-wadern.de/Bildung-Jugend/Bildung-und-Teilhabe