Häufige Fragen
Nach §10 SGB II ist jede Arbeit grundsätzlich zumutbar. Das Jobcenter achtet bei der Ausstellung von Vermittlungsvorschlägen darauf, dass es sich um Stellen handelt mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung und nach Möglichkeit unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen und Fähigkeiten.
Wenn Sie Bedenken bzgl. eines Vermittlungsvorschlages haben z.B. wegen gesundheitlichen Gründen oder Überschneidung von Arbeitszeit mit den Kinderbetreuungszeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Arbeitsvermittler/in.
Was ist ein Kooperationsplan?
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird seit dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. Der Kooperationsplan gibt Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und ermöglicht daher, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Was ist eine Arbeitsgelegenheit?
Arbeitsgelegenheiten sind nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen /öffentlich geförderte Beschäftigung mit max. 30 Wochenstunden bei Städten, Gemeinden oder gemeinnützigen Verbänden für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind.
Die Auswahl an Arbeitsgelegenheiten sind sehr vielfältig, so dass je nach Interesse und Eignung für den Arbeitsmarkt wichtige Kenntnisse vermittelt werden können z.B. im Garten- und Landschaftsbau, im Verkauf oder auch in Möbelbörsen. Zudem werden durch die dortigen Kontakte auch wichtige Kontakte geknüpft auf dem regionalen Arbeitsmarkt.
Zu den Leistungen nach dem ALGII erhält man zusätzlich eine Mehraufwandspauschale.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Termin im Jobcenter wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie einen Termin im Jobcenter aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen können, teilen Sie das bitte dem Jobcenter umgehend mit (Link Kontaktformular) und legen – wie gewohnt bei einem Arbeitgeber – die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitnah vor, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
Darf ich in Urlaub fahren, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Bei Arbeitslosigkeit besteht kein Anspruch auf Urlaubzeit, aber eine Ortsabwesenheit kann bis maximal drei Wochen im Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Dies muss vorab mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler abgestimmt werden.