Leistungen zum Lebensunterhalt
Hierzu gehören:
Bürgergeld, Sozialgeld, Mehrbedarfe und einmalige Leistungen
1. Bürgergeld
- erhalten erwerbsfähige Personen
2. Sozialgeld
- erhalten nicht erwerbsfähige Personen, welche mit einer erwerbsfähigen Personen in einem Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) lebt und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben
3. Mehrbedarfe
- erhalten erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen
Folgende Mehrbedarfe können auf Antrag gewährt werden:
- Mehrbedarf Schwangerschaft
- Mehrbedarf Alleinerziehung
- Mehrbedarf Behinderung
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
- Mehrbedarf Warmwasser
4. Einmalige Leistungen
- erhalten erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen
Folgende einmalige Leistungen können auf Antrag gewährt werden:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Umzugskosten
- Erstausstattung für Bekleidung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft
- Erstausstattung bei Geburt
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstung, sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Beachten Sie:
Einmalige Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch gewährt werden, wenn man nicht im Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist.