Vermögen
Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Angaben zum Vermögen können Sie in der Anlage VM tätigen. Als Vermögensgegenstände zählen beispielsweise:
- Bankguthaben auf allen vorhandenen Konten
- Bargeld
- Spareinlagen (Sparbücher)
- Sparbriefe oder sonstige Wertpapiere (Aktien)
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- private Rentenversicherung
- Grundstücke oder Wohneigentum
- angemessenes Kraftfahrzeug
- Schenkungen
- Sonstiges Vermögen (Schmuck, Antiquitäten)
Freibeträge
Vom Vermögen sind abzusetzen
- Grundfreibetrag in Höhe von 150,00 Euro je vollendetem Lebensjahr für alle volljährigen Personen, mindestens jeweils 3100,00 Euro
- Grundfreibetrag in Höhe von 3100,00 Euro für jedes minderjährige Kind
- Ansparungen zur Altersvorsorge / Riester-Verträge
- Geldwerte Ansprüche die der Altersvorsorge dienen
- ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750,00 Euro für jeden Person der Bedarfsgemeinschaft
Beispiel zur Errechnung des Freibetrages:
Frau Mustermann ist 34 Jahre alt, hilfebedürftig und alleinstehend. Sie hat ein Sparbuch in Höhe von 4000,00 Euro. Der Freibetrag von Frau Mustermann beträgt:
34 Jahr x 150,00 Euro = 5100,00 Euro + 750,00 Euro = 5850,00 Euro Vermögensfreibetrag
Somit liegt das Vermögen von Frau Mustermann in Höhe von 4000,00 Euro unter dem Vermögensfreibetrag.
Nähere Informationen über die Berücksichtigung des Vermögens erhalten Sie durch die Sachbearbeiter vor Ort.